Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, sodass wir mit der Interessenlage beider Seiten vertraut sind. Dabei werden wir sowohl im Bereich des individualen als auch des kollektiven Arbeitsrechts tätig.

Unsere Interessenvertretung erstreckt sich u.a. auf die

  • Durchsetzung von Ansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Vorbereitung von Beendigungsverträgen
  • Beratung vor und nach Ausspruch einer Kündigung
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten
  • Beratung bei Sonderkündigungsschutz
  • Überarbeitung und Durchsicht von Arbeitsverträgen
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Schulung von Betriebsräten
  • Mitbestimmung gemäß Betriebsverfassungsgesetz
  • Überprüfung von Betriebsvereinbarungen
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Betreuung bei Einigungsstellenverfahren

Für sämtliche Fragen aus dem umfangreichen Bereich des Arbeitsrechts stehen wir gerne zur Verfügung.

Das Arbeitsrecht wird von Rechtsanwalt Till Büssem als Fachanwalt für Arbeitsrecht bearbeitet, vertreten wird er durch Rechtsanwalt Michael Frowein.